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Stiftung Chance der Begabung
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Über uns

Entstehung des Programms

Esélyt a képességeknek heisst auf Deutsch Chance der Begabung. Diese Bezeichnung steht für ein Programm, das 2005 auf eine private Initiative hin auf den Weg gebracht und seither als ein Talentförderprogramm im Rahmen der (bereits 1991 gegründeten) Stiftung des Ungarischen Verbandes für Grossfamilien, „Családjainkért” agiert. Das ausgereifte und praxiserprobte Programm wurde vom Nationalen Talentrat als ein sog. Talentpunkt 2013 akkreditiert, und 2018 mit der Qualifikation „Vorzüglicher Tlentpunkt” erneut anerkannt.

Die Verankerung in dieser Stiftung bot sich gut an, weil damit die Investition in eine selbständige Infrastruktur sich erübrigte, zumal die Zeilsetzungen dieses Programms sich gut mit den Zielen der Stiftung in Punkto Unterstützung von in Grossfamilien lebenden KIndern traf.

Was ist der Kern des Programms Chance der Begabung?

Bewerber /Kandidaten qualifizieren sich für das Programm, wenn sie begabt sind, gute schulische Leistung erbringen und oder bei ihnen ein erhebliches Entwicklungspotential mit unserer Unterstützung freigesetz werden kann. Auf das letztere kommt es haupsächlich an, weniger auf die bereits erreichte und dokumentierte Leistung. Es befinden sich sozial sehr beachteiligte aber auch Kinder, wo dieses Handicap relativ im Wege der Entfaltung ihres Potentials steht, wenn zB. sie nicht an die für ihre Entwicklung notwendigen Mittel kommen, sei es durch ihre Famieliensituation oder sonstige Faktoren. Eintrittsalter ist 10 Jahre (4. oder 5. Grundschulklasse), Austrittsaleter normalereise 18-19. Jahre (nach der Abitur).

Es kommt auch vor, dass Klassenlehrer auf ihre Schüler und ihr brach liegendes Entwicklungspotential sowie die Hindernisse aufmerksam werden die das Beflügeln des jeweligen KIndes ohne äussere Hilfe verhindern. So haben wir nicht einmal Empfehlungen von Lehrern zur Aufnahme ihrer Schüler in uner Programm erhalten.

Programmablauf

Wie muss man sich den Prozess der Aufnahme in das und die Gestaltung des Förderprogramms vorstellen?

Wir erhalten strukturierte Bewerbungsunterlagen.

Die Familie und die Schule wird aufgesucht und ein Interview mit dem KInd, seinen/ihren Eltern oder Erziehern und mit den Schullehrern geführt.

Die Kandidaten werden bei positiver Auswertung in unser Talentsommerlager zum besseren Kennenlernen eingeladen

Es folgt dann die Aufnahme auf ein Probejahr, das dazu dient, dass sich der/die Kandidat(in) und wir auch darüber vergewissern, dass mit der Teilnahme im Programm was bewegt werden kann, und dass er/sie sich gut in das Team der Förderkinder integrieren kann.

Welche Formen der Unterstützung kommen den Förderkindern zugute?

  • ·         Massgeschneidert auf die Belange des geförderten Schülers kann die Unterstützung mehrere Formen nehmen:
  • ·         Finanzielle Unterstützung – Stipendium – jedoch zweckgebunden nach Fördervereinbarung
  • ·         Unterstützung mit dinglichen Mitteln ( Lernmittel, Bücher, IT-Mittel zb Laptop)
  • ·         Finanzierung von Schulungen, Spezialkursen, ausserschulischen Förderkursen, Teilnahmgebühren an     Talentkursen bzw. als Teilnahmegebühren an Wettbewerben etc.
  • ·         Finanzierung von der Teilnahme an den von uns organisierten Talentlagern, Talentwochenenden und sonstigen Programmen.

Mit dem Förderschüler wird ein langfristiger Rahmen- Fördervetrag abgeschlossen (Eltern /Erziehungsberechtigte Personen als Mitunterzeichner) zu dem von Jahr zu Jahr eine Anlage über die dem Fördekind zugesagte Förderung spezifiziert und dazu eine Verpflichtung von dem Schüler/deer Schülerin übernommen wird. Letztere ist ein Zeichen der Eigenverantwortung, dies insgesamt als eine Art Zielvereinbarung.

Nach etwa 3 Jahren die der Schüler/die Schülerin im Programm verbringt und normalerweise Fragen der weitergehenden Schulung aktuell werden, wird ein sog. langfristiger Förderplan erstellt, die sin Absprache mit dem Förderkind, seinen/ihren Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen und nach Rücksprache mit den Schullehrern. An diesem lanfristigen Plan orientieren sich anschliessend die jährlichen Fördervereinbarungen bzw. Zielvereinbarungen, die nach Abschluss des Jahres zur gemeinsamen Auswertung kommen und einem laufenden Monitoring durch unserere Betreuer unterliegen.

 

Finanzierung des Fördeprogramms

Es ist anzumerken, dass dieses Programm seit Anbeginn auf Donationen und Sponsorengelder von privaten und gewerblichen Sponsoren angewiesen ist. Diese Spenden werden klar abgegrenzt und ausschliesslich den Zwecken dieses Programms gewidmet. Die Stiftung selbst wird sehr sparsam und effizient geführt, jedoch die diesem Talentförderprogramm gewidmeten Spenden werden dafür nicht aufgewendet.

Ausnahmen sind kleinere Spesen (wie zB Reisekosten bei Besuch der Förderkinder u.a.) So kommen die diesem Programm gewidmeten Spenden bis zu 90 % den Förderkinder in den obenerwähnten Formen zugute Stipendien, Gewährung von Unterstützung in dinglicheer Form, wie Kauf eines Laptops, Teilnahmegebühren für Talentkurse und auf sie entfallenden Kosten für unsere jährlichen Talentlager, jährlich 2-3 –mal organisiertenTalentwochenenden etc. zugute.

Die Kandidaten werden bei positiver Auswertung in unser Talentsommerlager zum besseren Kennenlernen eingeladen

Es folgt dann die Aufnahme auf ein Probejahr, das dazu dient, dass sich der/die Kandidat(in) und wir auch darüber vergewissern, dass mit der Teilnahme im Programm was bewegt werden kann, und dass er/sie sich gut in das Team der Förderkinder integrieren kann.

Welche Formen der Unterstützung kommen den Förderkindern zugute?

  • ·         Massgeschneidert auf die Belange des geförderten Schülers kann die Unterstützung mehrere Formen nehmen:
  • ·         Finanzielle Unterstützung – Stipendium – jedoch zweckgebunden nach Fördervereinbarung
  • ·         Unterstützung mit dinglichen Mitteln ( Lernmittel, Bücher, IT-Mittel zb Laptop)
  • ·         Finanzierung von Schulungen, Spezialkursen, ausserschulischen Förderkursen, Teilnahmgebühren an Talentkursen bzw. als Teilnahmegebühren an Wettbewerben etc.
  • ·         Finanzierung von der Teilnahme an den von uns organisierten Talentlagern, Talentwochenenden und sonstigen Programmen.

Mit dem Förderschüler wird ein langfristiger Rahmen- Fördervetrag abgeschlossen (Eltern /Erziehungsberechtigte Personen als Mitunterzeichner) zu dem von Jahr zu Jahr eine Anlage über die dem Fördekind zugesagte Förderung spezifiziert und dazu eine Verpflichtung von dem Schüler/deer Schülerin übernommen wird. Letztere ist ein Zeichen der Eigenverantwortung, dies insgesamt als eine Art Zielvereinbarung.

Nach etwa 3 Jahren die der Schüler/die Schülerin im Programm verbringt und normalerweise Fragen der weitergehenden Schulung aktuell werden, wird ein sog. langfristiger Förderplan erstellt, die sin Absprache mit dem Förderkind, seinen/ihren Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen und nach Rücksprache mit den Schullehrern. An diesem lanfristigen Plan orientieren sich anschliessend die jährlichen Fördervereinbarungen bzw. Zielvereinbarungen, die nach Abschluss des Jahres zur gemeinsamen Auswertung kommen und einem laufenden Monitoring durch unserere Betreuer unterliegen.

 

Finanzierung des Fördeprogramms

Es ist anzumerken, dass dieses Programm seit Anbeginn auf Donationen und Sponsorengelder von privaten und gewerblichen Sponsoren angewiesen ist. Diese Spenden werden klar abgegrenzt und ausschliesslich den Zwecken dieses Programms gewidmet. Die Stiftung selbst wird sehr sparsam und effizient geführt, jedoch die diesem Talentförderprogramm gewidmeten Spenden werden dafür nicht aufgewendet.

Ausnahmen sind kleinere Spesen (wie zB Reisekosten bei Besuch der Förderkinder u.a.) So kommen die diesem Programm gewidmeten Spenden bis zu 90 % den Förderkinder in den obenerwähnten Formen zugute Stipendien, Gewährung von Unterstützung in dinglicheer Form, wie Kauf eines Laptops, Teilnahmegebühren für Talentkurse und auf sie entfallenden Kosten für unsere jährlichen Talentlager, jährlich 2-3 –mal organisiertenTalentwochenenden etc. zugute.

Die Familie und die Schule wird aufgesucht und ein Interview mit dem KInd, seinen/ihren Eltern oder Erziehern und mit den Schullehrern geführt.

Die Kandidaten werden bei positiver Auswertung in unser Talentsommerlager zum besseren Kennenlernen eingeladen

Es folgt dann die Aufnahme auf ein Probejahr, das dazu dient, dass sich der/die Kandidat(in) und wir auch darüber vergewissern, dass mit der Teilnahme im Programm was bewegt werden kann, und dass er/sie sich gut in das Team der Förderkinder integrieren kann.

Welche Fördermassnahmen

Es ist anzumerken, dass dieses Programm seit Anbeginn auf Donationen und Sponsorengelder von privaten und gewerblichen Sponsoren angewiesen ist.  Diese Zuschüsse werden ganz klar abgegrenzt und ausschliesslich den Zwecken dieses Programms gewidmet. Die Stiftung selbst wird ausserordentlich sparsam geführt, jedoch die diesem Talentförderprogramm gewidmeten  Geldgaben werden dafür nicht aufgewendet, sie kommen bis auf kleinere Spesen (wie zB Reisekosten bei Besuch der Förderkinder u ä.) bis zu 90 % den Förderkinder als Stipendien, Gewährung von Unterstützung in dinglicheer Form, wie Kauf eines Laptops, Teilnahmegebühren für Talentkurse und auf sie entfallenden Kosten für unsere jährliche Talentlager, Talentwochenenden etc zugute.

 

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